Viele von euch sind ganz klar FÜR die Todesstrafe für Kinderschänder. Ich nicht.
Ich empfinde die Todesstrafe in jeder Art und Weise als unmenschlich, ja sogar fast schon als barbarisch.
Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Staat die Tötung eines lebenden Menschens billigt. Und Gleiches mit Gleichem zu vergelten - dadurch bessert sich überhaupt nichts! Es ist nur Befriedigung für den Augenblick.
Mit der Wiedereinführung der Todesstrafe würden wir unsere aufklärerische und humanistische Geschichte verleugnen (Wir denken, also sind wir!). Und auch unsere christlichen Wurzeln, um Bundespräsident Wulff zu zitieren.
Ich will gar nicht behaupten, dass Kindesmisshandlung mit anschließenden Mord nicht schlimm sei, im Gegenteil: Sie ist das schlimmste Vergehen gegen die Menschenwürde überhaupt! Das Leben eines Kindes wird gleich zwei Mal zerstört - bei der Vergewaltigung und beim Mord. Ich will hier auch keine Meinungsbildung zu Gunsten von pädophilen Propagandisten betreiben.
Wer der Meinung ist, Kinder besitzen schon eine ausgeprägte Sexualität oder sie mache ihnen sogar Spaß, wer der Meinung ist, er dürfe wegen Ausleben seiner Sexualität nicht verurteilt werden, der ist geblendet! Obendrein handelt es sich in den brisanten auch noch um Mord!
Analysieren wir die Lage:
- Das Opfer: Ein Kind. Noch nicht einmal in der Pubertät. Kennt Sex wenn, dann nur vom hören, und eigentlich überhaupt nicht. Kann sich nur wenig darunter vorstellen. Es kann gar nicht verstehen, was mit ihm gerade passiert. Es hat nur Schmerzen und kann nichts dagegen machen, was Folter gleich kommt. Doch angesichts des Vergnügens des Täters ist es wohl im Glauben, es sei nicht böse was er gerade macht. Er war doch vorher auch schon ganz lieb.
- Der Täter: Er leidet an Pädophilie, was eine international anerkannte unheilbare psychische Störung ist. Er ist krank, hat seine Krankheit aber nicht im Griff. Oder er sieht erst gar nicht ein, dass er krank ist. Ob er wohl die Leiden des Kindes wahrnimmt? Oder ist sein Vergnügen so groß, dass er es gar nicht wahrnehmen kann? Wieso tötet er dass Kind? Aus Angst, die Tat könnte aufkommen? Wenn er es aber mehrmals macht? Kommen hier vielleicht sogar mehrere psychische Störungen zusammen
Man müsste genaue Einblicke haben, in dass, was hier passiert, um ein Urteil fällen zu können...
Viele Experten unterscheiden zwischen Pädophilie und Pädosexualität. Pädophilie ist "lediglich" die sexuelle Neigung. Pädosexualität bezeichnet die Ausübung der Neigung, also Kinderschänder.
Ist die psychische Störung also nicht stark genug ausgeprägt oder hat sie der Pädophile im Griff, so kann es nicht zur Pädosexualität kommen.
Dass die Unterdrückung der eines Teils der Persönlichkeit zugunsten der Gesellschaft möglich ist, zeigen erfolgreich therapierte Gewalttäter .In ihnen steckt zwar ein "erhöhtes Gewaltpotenzial", sie unterdrücken dies aber oder leben es so aus, dass niemand dabei geschädigt wird. Wieso soll es also nicht auch bei Pädophilen möglich sein? Weil vielleicht die Therapiekosten zu hoch wären? Wieso sind dann aber die Therapiekosten für Gewalttäter nicht zu hoch? Oder soll man auch für sie die Todesstrafe einführen?
Aber auch beim anderweitigen Ausleben gibt es Probleme.
Aber auch beim anderweitigen Ausleben gibt es Probleme.
Doch wie kann man das Problem der Pädosexuellen lösen? Es kann doch nicht sein, dass man nichts gegen die schlimmst Form der Verletzung gegen die Menschenwürde unternehmen kann! Die Todesstrafe ist stellt keine seriöse Lösung dar. Die Wolfsproblematik in Bayrischzell kann man auch nicht nur dadurch lösen, den Wolf zu erschießen. Was ist wenn wieder ein Wolf kommt? Erschießen bis es keine mehr gibt?
Übertragen auf Kinderschänder und Todesstrafe würde dies letztendlich zu einer immensen Einschüchterung führen, wie etwa bei "Anderen" von der Antike bis zur Frühen Neuzeit (Juden, Christen, der Glöckner von Notre Dame, Protestanten, Schwarze, Ausländer,...).
Zurück zur Todesstrafe:
Es ist verständlich, dass man im ersten Augenblick den Schuldigen umbringen will. Mir würde es nicht anders gehen: Ich würde so lange mit einem Stein auf ihn einschlagen, bis er vollkommen entstellt ist - wohl auch noch Minuten nach dessen Tod.
Doch dies wäre eine Tat aus dem Affekt heraus, eine Kurzschlussreaktion, zudem Selbstjustiz. Rechtlich wäre eine solche Strafe nicht durchsetzbar. Allein schon weil der Staat das justizielle Gewaltmonopol innehat. Forderungen nach der Todesstrafe für Kinderschänder sind in Anbetracht der bisherigen Punkte also populistisch.
Auch die NPD macht damit Werbung - mit den Ängsten einer großen Masse an Menschen. Gerade die Neonazis die selbst mehrfach Unschuldige umbrachten. Jetzt, nachdem die Skinhead-Zeiten vorbei sind, wollen sie als gerechte Partei für den verängstigten Kleinbürger auftreten? Würde sie es tatsächlich eines Tages in die Bundesregierung schaffen käme wohl die Todesstrafe für "kriminelle" Ausländer auch bald.
Politik mit den Ängsten der Wähler zu machen ist ein sehr schmutziges Mittel!
Ängste entstehen immer aus Problemen. Werden unsachliche Argumente für deren Lösung vorgetragen dann handelt es sich um Populismus. Man setzt sich nicht mit den Tatsachen, welche die Forschung liefert, nicht auseinander und somit ist es praktisch unmöglich das Problem zu lösen, u. U. wird es sogar verschlimmert. Dies konnte man auch während der Sarrazin-Debatte beobachten.
Politik mit den Ängsten der Wähler zu machen ist ein sehr schmutziges Mittel!
Ängste entstehen immer aus Problemen. Werden unsachliche Argumente für deren Lösung vorgetragen dann handelt es sich um Populismus. Man setzt sich nicht mit den Tatsachen, welche die Forschung liefert, nicht auseinander und somit ist es praktisch unmöglich das Problem zu lösen, u. U. wird es sogar verschlimmert. Dies konnte man auch während der Sarrazin-Debatte beobachten.
Pädophile sind psychisch krank und können die wertvollste Menschenform - Kinder - lebensbedrohlich gefährden. In körperlicher als auch in geistiger Hinsicht.
Ihnen muss aber, wie auch anderen psychisch Kranken, geholfen werden. Es wäre unmenschlich denen nicht zu helfen, die Hilfe brauchen. Selbstverständlich und ohne jeden Zweifel ist das A und O einer solchen hilfe die Selbstverantwortung des Hilfebedürftigen. Niemand ist bereit 20 Polizisten zu zahlen, die nichts anderes zu tun haben, als auf einen Kinderschänder aufzupassen. Wenn den schon der begründete Verdacht besteht, sie könnten erneut Kinder vergewaltigten, dann sollen diese Kinderschänder in Sicherheitsverwahrung.
Während der Haftzeit muss, wie bei jedem anderen Verbrecher auch, die Resozialisierung das Hauptziel sein, d. h. es muss gewährleistet sein ,dass der Pädophile unter keinen Umständenseine Sexuallität ausübt. Soll er sich doch eine Gummipuppe kaufen.
Pädophilie ist kein Massenphänomen, sondern alleinige Sache des Individuums. Man kann nicht alle Pädophile in eine Schublade schieben, wie dies etwa oft in der Islamdebatte( alle Muslime = potenzielle Gewalttäter, Terroristen, asozial) geschieht.
Das Problem ist lösbar. Doch wenn nur an die Opfer gedacht wird und nicht an die Täter, ändert dass nichts am Problem - es bleibt gleich.
Es müssen vielmehr Maßnahmen getroffen werden, so dass Kindesmissbrauch gar nicht erst geschieht!
Und weniger Maßnahmen, die erst greifen ,wenn es schon zu spät ist.
Präventionsangebote müssen ausgebaut werden und die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert und darüber aufgeklärt werden.
Ihnen muss aber, wie auch anderen psychisch Kranken, geholfen werden. Es wäre unmenschlich denen nicht zu helfen, die Hilfe brauchen. Selbstverständlich und ohne jeden Zweifel ist das A und O einer solchen hilfe die Selbstverantwortung des Hilfebedürftigen. Niemand ist bereit 20 Polizisten zu zahlen, die nichts anderes zu tun haben, als auf einen Kinderschänder aufzupassen. Wenn den schon der begründete Verdacht besteht, sie könnten erneut Kinder vergewaltigten, dann sollen diese Kinderschänder in Sicherheitsverwahrung.
Während der Haftzeit muss, wie bei jedem anderen Verbrecher auch, die Resozialisierung das Hauptziel sein, d. h. es muss gewährleistet sein ,dass der Pädophile unter keinen Umständenseine Sexuallität ausübt. Soll er sich doch eine Gummipuppe kaufen.
Pädophilie ist kein Massenphänomen, sondern alleinige Sache des Individuums. Man kann nicht alle Pädophile in eine Schublade schieben, wie dies etwa oft in der Islamdebatte( alle Muslime = potenzielle Gewalttäter, Terroristen, asozial) geschieht.
Das Problem ist lösbar. Doch wenn nur an die Opfer gedacht wird und nicht an die Täter, ändert dass nichts am Problem - es bleibt gleich.
Es müssen vielmehr Maßnahmen getroffen werden, so dass Kindesmissbrauch gar nicht erst geschieht!
Und weniger Maßnahmen, die erst greifen ,wenn es schon zu spät ist.
Präventionsangebote müssen ausgebaut werden und die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert und darüber aufgeklärt werden.
2 Kommentare:
Gefälschtes Abstammungsgutachten und gefälschter Rundstempel von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten und Serologie aus Würzburg.
Grund: Vertuschung von Inzest und Missbrauch.
Dieses DNS – Abstammungsgutachten ist zu 100 % ein Plagiat! Der verwendete Rundstempel ist gefälscht!
Der Beschluss vom Amtsgericht Kitzingen stimmt nicht mit dem Wortlaut der Einladung des Sachverständigen überein.
Beweis: Anlage K 9, unter: www.andre-zeiger.com
Einladung des öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten und Serologie aus Würzburg.
Beweis: Anlage K11, unter: www.andre-zeiger.com
Erstellt hat der Sachverständige (oder wer auch immer) ein DNS – Abstammungsgutachten.
In diesem DNS – Abstammungsgutachten tauchen dann sogar „17 gentechnologisch nachweisbare Blutgruppensysteme“ auf.
Was haben Blutgruppensysteme in einem DNS – Abstammungsgutachten zu suchen?
Hier ist auch der gefälschte Rundstempel zu betrachten.
Beweis: Anlage K 12, unter: www.andre-zeiger.com
Eine Beschwerde über den Sachverständigen, der noch von der Regierung von Unterfranken öffentlich bestellt und beeidigt worden ist, liegt der IHK Würzburg – Schweinfurt seit Ende April 2011 vor.
„Mit Wirkung vom 31.12.2007 wurde das Bayerische Sachverständigengesetz aufgehoben.
Nun ist die jeweilige IHK zuständig.
Mal sehen, wie sich die zuständige IHK entscheidet!
Ich habe im Internet Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von der IHK ……. gefunden, welche ich mir sogar einrahmen würde.
Optisch einfach perfekt.
Diese Gutachten außerhalb seines Labors zu fälschen ist nicht möglich. Dafür hat dieser Sachverständige die nötige Vorsorge getroffen.
Ich danke dem Sachverständigen, dass er es mir ermöglicht hat, Einblick in seine Gutachten zu nehmen.
Bei meinem DNS – Abstammungsgutachten würde sich die „blaue Tonne“ schütteln und sich sogar weigern, solchen „Schund“ aufzunehmen.
Schaut mal bei Google unter:
Justizskandal – entfacht – geplant – und ausgeführt durch einen Anwalt
www.andre-zeiger.com
Jede Vaterschaft begründet eine besondere Beziehung. Sie bedeutet nicht nur eine lebenslange emotionale Bindung, sondern umfasst auch umfangreiche und andauernde rechtliche Verpflichtungen. So groß wie die Tragweite dieser Beziehung ist, so quälend können die Fragen sein, wenn eine Vaterschaft in Zweifel gezogen wird. Anders als bei der Mutter wird in der Regel natur-gemäß der Vater häufig mit seinen Vermutungen allein gelassen. Es sei denn, er entschließt sich zu einem Vaterschaftstest. here are Vaterschaftstest,Abstammungsgutachten and Identitätsnachweis.
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